Mietminderung bei Feuchtigkeit im Keller: Rechte als Mieter

Erfahren Sie, wann und wie Sie die Miete bei Feuchtigkeit mindern können. Mit Musterbrief, Minderungstabelle und rechtlichen Grundlagen.

Von Redaktion 10 Min. Lesezeit leicht

Feuchtigkeit in der Mietwohnung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch gesundheitsgefährdend sein. Als Mieter haben Sie das Recht auf eine mängelfreie Wohnung. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie die Miete mindern können und wie Sie dabei vorgehen sollten.

Rechtliche Grundlagen

§ 536 BGB: Mietminderung bei Mängeln

Nach § 536 BGB ist die Miete gemindert, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert. Feuchtigkeit und Schimmel gelten als solche Mängel.

Wichtig: Die Mietminderung tritt automatisch ein, sobald der Mangel besteht. Sie müssen also nicht auf die Genehmigung des Vermieters warten.

Voraussetzungen für eine Mietminderung

  1. Mangel liegt vor: Feuchtigkeit, Schimmel oder Wasserschäden
  2. Mangel wurde gemeldet: Vermieter wurde informiert (Mängelanzeige)
  3. Mieter hat Mangel nicht verursacht: Keine Eigenverschuldung
  4. Mangel bestand nicht bei Einzug: Oder wurde damals nicht bekannt gegeben

Höhe der Mietminderung

Minderungstabelle bei Feuchtigkeit

Die folgenden Werte sind Richtwerte aus der Rechtsprechung. Jeder Fall ist individuell zu bewerten.

MangelMinderungUrteil
Feuchter Keller (Abstellraum)5-10%AG Berlin-Mitte
Feuchte Wände im Wohnbereich10-20%LG Berlin
Schimmel im Schlafzimmer15-20%AG Hamburg
Schimmel in mehreren Räumen20-30%LG Hannover
Großflächiger Schimmel + Gesundheitsgefahr50-80%AG Köln
Wohnung unbewohnbar100%BGH

Faktoren für die Höhe

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach:

  1. Ausmaß des Schadens: Einzelne Flecken vs. großflächiger Befall
  2. Betroffene Räume: Keller vs. Wohnraum vs. Schlafzimmer
  3. Gesundheitsgefährdung: Bei Schimmel besonders relevant
  4. Nutzungseinschränkung: Können Sie den Raum noch nutzen?
  5. Dauer des Mangels: Länger andauernde Mängel erhöhen die Minderung

Vorgehen bei Feuchtigkeit

Schritt 1: Mangel dokumentieren

Bevor Sie den Vermieter informieren, sollten Sie den Mangel dokumentieren:

  • Fotos machen: Mit Datum und Uhrzeit
  • Videos aufnehmen: Bei aktiven Wassereintritten
  • Feuchtigkeitsmessung: Falls Sie ein Messgerät haben
  • Zeugen: Nachbarn oder Bekannte den Mangel zeigen lassen

Schritt 2: Mängelanzeige an den Vermieter

Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen – am besten per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Inhalt der Mängelanzeige:

  • Genaue Beschreibung des Mangels
  • Ort und Ausmaß
  • Wann Sie den Mangel festgestellt haben
  • Aufforderung zur Beseitigung
  • Angemessene Fristsetzung (2-4 Wochen)
  • Hinweis auf Mietminderung

Schritt 3: Frist abwarten

Geben Sie dem Vermieter Zeit zu reagieren. Eine Frist von 2-4 Wochen ist in der Regel angemessen. Bei akuter Gesundheitsgefahr (starker Schimmel) kann die Frist kürzer sein.

Schritt 4: Miete mindern

Nach Ablauf der Frist können Sie die Miete mindern. Kündigen Sie die Minderung schriftlich an und begründen Sie die Höhe.

Musterbrief: Mängelanzeige

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Datum]

An: [Vermieter/Hausverwaltung]
[Adresse]

Betreff: Mängelanzeige – Feuchtigkeit in der Wohnung [Adresse]

Sehr geehrte/r [Name],

hiermit zeige ich folgenden Mangel in meiner Mietwohnung an:

Im [Raum] ist seit [Datum] ein Feuchtigkeitsschaden / Schimmelbefall
festzustellen. Der Mangel zeigt sich durch [genaue Beschreibung:
Wasserflecken, Schimmelbildung, muffiger Geruch etc.].

Die Nutzung der betroffenen Räume ist dadurch erheblich eingeschränkt.
Zudem besteht eine potenzielle Gesundheitsgefährdung.

Ich fordere Sie auf, den Mangel bis zum [Datum + 2-4 Wochen] zu
beseitigen. Sollte keine Mängelbeseitigung erfolgen, werde ich die
Miete ab diesem Zeitpunkt um [Prozent]% mindern.

Fotos des Mangels liegen diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Sonderfälle

Feuchtigkeit im Keller

Ein feuchter Keller berechtigt zur Mietminderung, wenn:

  • Der Keller zur Mietsache gehört (im Mietvertrag genannt)
  • Die Nutzung eingeschränkt ist (z.B. keine Lagerung möglich)
  • Der Zustand bei Einzug nicht bekannt war

Typische Minderung: 5-15% je nach Ausmaß

Feuchtigkeit nach Wasserschaden

Bei plötzlichen Wasserschäden (Rohrbruch, Hochwasser):

  • Sofort melden (auch telefonisch)
  • Vermieter muss schnell handeln
  • Bei Bautrocknung: Minderung für Lärm und Einschränkung möglich
  • Ausweichkosten (Hotel) können verlangt werden

Schimmel durch falsches Lüften?

Häufiges Argument des Vermieters. Sie können widerlegen:

  • Lüftungsprotokoll führen
  • Gutachten einholen (Baumangel vs. Nutzung)
  • Beweislast liegt beim Vermieter

Rechte des Mieters

Bei Untätigkeit des Vermieters

Wenn der Vermieter nicht reagiert:

  1. Mietminderung fortsetzen: Dokumentieren Sie alles
  2. Mängelbeseitigung beauftragen: Nach Fristablauf können Sie selbst beauftragen (Ersatzvornahme)
  3. Kosten einbehalten: Die Kosten können von der Miete abgezogen werden
  4. Kündigung: Bei schweren Mängeln außerordentliche Kündigung möglich

Schadensersatz

Zusätzlich zur Mietminderung können Sie verlangen:

  • Ersatz für beschädigte Möbel/Gegenstände
  • Kosten für Gutachter
  • Arztkosten bei Gesundheitsschäden
  • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit

Wann zum Anwalt?

Suchen Sie rechtliche Beratung bei:

  • Streit über die Ursache (Baumangel vs. Mieterverhalten)
  • Vermieter reagiert nicht auf Mängelanzeige
  • Kündigung wegen Mietrückständen
  • Hohe Schadensersatzforderungen
  • Unsicherheit über die Höhe der Minderung

Prävention: Streit vermeiden

Als Mieter

  • Regelmäßig und richtig lüften
  • Feuchtigkeit sofort melden
  • Möbel nicht direkt an Außenwände
  • Heizen Sie alle Räume gleichmäßig
  • Dokumentieren Sie Ihr Lüftungsverhalten

Kommunikation mit dem Vermieter

  • Sachlich und schriftlich kommunizieren
  • Fotos und Dokumentation beifügen
  • Fristen setzen, aber angemessen
  • Kompromissbereitschaft signalisieren
  • Eskalation vermeiden, wenn möglich

Fazit

Bei Feuchtigkeit in der Mietwohnung haben Sie als Mieter klare Rechte. Wichtig ist:

  1. Sofort dokumentieren und melden
  2. Schriftlich mit Fristsetzung
  3. Angemessene Minderung berechnen
  4. Im Zweifel Rechtsberatung holen

Eine Mietminderung ist Ihr gutes Recht – aber gehen Sie strategisch vor, um Streit zu vermeiden.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Häufig gestellte Fragen

Ja, wenn der Keller zur Mietsache gehört und die Nutzung eingeschränkt ist. Typische Minderungssätze liegen bei 5-15%. Der Mangel muss dokumentiert und dem Vermieter gemeldet werden.
Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß. Schimmel im Schlafzimmer: 15-20%. Mehrere Räume: 20-30%. Bei Gesundheitsgefahr: bis zu 80%. Mindern Sie im Zweifel konservativ und holen Sie Rechtsberatung.
Die Minderung tritt automatisch ein, aber Sie müssen den Mangel dem Vermieter anzeigen. Eine schriftliche Ankündigung der Minderung ist empfehlenswert, um Streit zu vermeiden.
Die Beweislast liegt beim Vermieter. Führen Sie ein Lüftungsprotokoll. Bei Streit kann ein Gutachter klären, ob ein Baumangel vorliegt. Oft zeigt sich falsches Lüften nur an bestimmten Stellen.
Nicht wenn die Minderung berechtigt ist. Aber: Bei zu hoher (unberechtigter) Minderung können Mietrückstände entstehen, die zur Kündigung berechtigen. Mindern Sie daher lieber konservativ.

Autor

Redaktion

feuchte-keller-sanieren.de

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