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Welche Förderprogramme passen zu Ihrer Sanierung?

Beantworten Sie vier kurze Fragen zu Ihrer geplanten Maßnahme — wir zeigen Ihnen eine unverbindliche Orientierung über passende öffentliche Förderprogramme: KfW 261 / 458, BAFA BEG-EM, §35c EStG, Energieberatung und regionale Landesförderbank.

Förder- und Zuschuss-Finder

Beantworten Sie vier kurze Fragen zu Ihrer geplanten Maßnahme. Wir zeigen Ihnen dann eine unverbindliche Orientierung, welche öffentlichen Förderprogramme (KfW, BAFA, §35c EStG, regional) in Frage kommen könnten.

1. Welche Maßnahme-Art planen Sie?
2. Wie alt ist das Gebäude?
3. Wie nutzen Sie das Gebäude?
4. In welchem Bundesland steht das Gebäude?
Sie haben das Tool über einen geteilten Link geöffnet — die vorausgewählten Antworten wurden in das Formular übernommen und das Ergebnis wird direkt angezeigt. Über die Zurücksetzen-Schaltfläche können Sie die Vorauswahl löschen und von vorne beginnen.

Warum ein Förder-Finder?

Welche Förderprogramme für Ihre Kellersanierung in Frage kommen, hängt von mehreren Faktoren ab: Ist die Maßnahme Teil einer energetischen Sanierung (Perimeterdämmung / Kellerdeckendämmung)? Nutzen Sie das Gebäude selbst oder vermieten Sie? In welchem Bundesland steht es? Eine reine Kellerabdichtung oder Feuchtesanierung ist nach den Bundes-Programmen (KfW BEG, BAFA BEG-EM) meist nicht direkt förderfähig — Förderung greift i.d.R. erst, wenn die Maßnahme Teil einer energetischen Sanierung ist.

Der Förder-Finder ersetzt keine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater und keine Steuerberatung, liefert aber eine fundierte Erst-Orientierung über die typischen Förderpfade — kostenlos und in unter einer Minute.

Die wichtigsten Förderpfade im Überblick

KfW 261 — Wohngebäude-Kredit

Der KfW 261 Wohngebäude-Kredit ist der zentrale zinsgünstige Kredit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Förderfähige Bauteil-Maßnahmen sind u.a. Perimeterdämmung und Kellerdeckendämmung (Bauteil-Maßnahmen nach BEG WG). Antragstellung vor Vorhabensbeginn über die Hausbank, Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten erforderlich.

KfW 458 — Ergänzungskredit

Der KfW 458 Ergänzungskredit erweitert den 261er Kreditrahmen für zusätzliche energetische Einzelmaßnahmen am Wohngebäude. Er ist in der Regel nur in Kombination mit einem BEG-WG-Hauptantrag förderfähig — nicht als alleinige Förderung.

BAFA BEG-EM — Einzelmaßnahmen

Das BAFA BEG Einzelmaßnahmen-Programm (BEG-EM) ist ein Direktzuschuss für einzelne energetische Bauteil-Maßnahmen (Perimeterdämmung, Kellerdeckendämmung, weitere Bauteile). Pflicht: Fachplanung und Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experten, Antrag vor Vorhabensbeginn.

§35c EStG — Steuerermäßigung

Die Steuerermäßigung nach §35c EStG fördert energetische Baumaßnahmen am ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohneigentum. Die begünstigten Aufwendungen werden auf drei Kalenderjahre verteilt abgezogen: 7 % × 7 % × 6 % (z. B. 14.000 € / 14.000 € / 12.000 €). Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 € je begünstigtem Objekt. Voraussetzung u.a.: Baumaßnahme, die energetische Mindeststandards erfüllt, ausgeführt durch ein Fachunternehmen, mit amtlich vorgeschriebenem Muster in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht; das Objekt muss bei Beginn der Herstellung älter als zehn Jahre sein (§35c Abs. 2 EStG). Ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt — bei Vermietung greift §35c nicht; Werbungskosten / AfA sind dann der steuerliche Hebel. Achtung Ausschließlichkeit: §35c ist nicht mit Steuerermäßigungen nach §10f EStG oder §35a EStG sowie nicht mit öffentlich geförderten Maßnahmen kombinierbar (zinsverbilligte Darlehen bzw. steuerfreie Zuschüsse, z. B. KfW 261 / 458 oder BAFA BEG-EM). Eine genaue Prüfung der Förderkombination ist vor Maßnahmenbeginn dringend empfohlen.

Energieberatung — erste Anlaufstelle

Eine geförderte Vor-Ort-Energieberatung (BAFA oder Verbraucherzentrale) klärt die sinnvollen Maßnahmen-Kombinationen und gibt eine fundierte Förder-Einschätzung. Sie ist die universelle Anlaufstelle — und in den meisten Fällen Voraussetzung dafür, dass KfW- oder BAFA-Anträge fachlich sauber bewilligt werden.

Regionale Landesförderbank

Jedes Bundesland hat eine eigene Landesförderbank (LFA Bayern, L-Bank BW, NRW.BANK, IBB Berlin, IFB Hamburg, NBank Niedersachsen, WIBank Hessen, ISB Rheinland-Pfalz u.a.) mit zum Teil ergänzenden Programmen für energetische Sanierung. Programme und Konditionen variieren je Bundesland.

Häufige Fragen

Wie funktioniert der Förder-Finder?
Der Förder-Finder stellt Ihnen vier kurze Fragen: Welche Maßnahme planen Sie (Kellerabdichtung, Außenabdichtung, Perimeterdämmung, Kellerdeckendämmung oder Feuchtesanierung)? Wie alt ist das Gebäude ungefähr? Nutzen Sie es selbst oder vermieten Sie? In welchem Bundesland steht es? Aus Ihren Antworten ermittelt das Tool deterministisch, welche öffentlich dokumentierten Förderprogramme (KfW BEG Wohngebäude-Kredit 261 / Ergänzungskredit 458, BAFA BEG-EM, §35c EStG, Energieberatung, regionale Landesförderbank) für Ihre Konstellation in Frage kommen könnten.
Welche Förderprogramme werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden ausschließlich öffentlich dokumentierte Programme des Bundes und der Länder: KfW BEG Wohngebäude-Kredit 261 für energetische Sanierungen am Wohngebäude, der zusätzliche KfW Ergänzungskredit 458, BAFA Einzelmaßnahmen (BEG-EM) für Direkt-Zuschüsse, die Steuerermäßigung nach §35c EStG für selbstgenutztes Wohneigentum, die geförderte Energieberatung für Wohngebäude sowie ein Hinweis auf die regionale Landesförderbank Ihres Bundeslandes.
Wird eine reine Kellerabdichtung gefördert?
In der Regel nein. Reine Kellerabdichtung, Außenabdichtung und reine Feuchtesanierung / Trockenlegung sind nach den öffentlich dokumentierten Bundes-Programmen (KfW BEG, BAFA BEG-EM) meist nicht direkt förderfähig. Eine Förderung greift i.d.R. nur, wenn die Maßnahme Teil einer energetischen Sanierung ist — etwa eine kombinierte Perimeterdämmung oder Kellerdeckendämmung. In diesem Fall können die energetischen Bestandteile separat gefördert werden. Viele Bundesländer und Kommunen haben darüber hinaus eigene Programme auch für Schadensbeseitigung und Trockenlegung; dies prüfen Sie am besten über die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Ist die Auskunft des Tools verbindlich?
Nein. Dieses Tool liefert ausschließlich eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlich dokumentierter Förderprogramme (Stand 2026). Es ersetzt weder eine individuelle Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten, die Verbraucherzentrale, die KfW- / BAFA-Hotline noch die direkte Rücksprache mit Ihrer Landesförderbank oder Kommune. Aktuelle Konditionen, Fördersätze, Antragswege und Voraussetzungen (z.B. Energieausweis, Baualtersnachweis, U-Wert-Vorgabe, Einkommensgrenzen) müssen Sie immer direkt beim jeweiligen Programm-Anbieter prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss?
KfW 261 ist ein zinsgünstiger Kredit mit tilgbaren Konditionen — Sie leihen sich die Fördersumme und tilgen sie über Jahre. Der Ergänzungskredit 458 erweitert diesen Kreditrahmen für energetische Einzelmaßnahmen. BAFA BEG-EM hingegen ist ein direkter Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss — er eignet sich besonders, wenn Sie kein zusätzliches Fremdkapital aufnehmen möchten. Welche Variante für Sie vorteilhafter ist, hängt von Ihrer persönlichen Liquidität, der Verteilung auf KfW und BAFA (Kombination erlaubt) und den jeweils aktuellen Fördersätzen ab. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.
Kann ich die Förderung mit Eigenleistung kombinieren?
Bei einigen Maßnahmen ja — etwa bei der Horizontalsperre im DIY-Verfahren, wo Eigenleistung möglich ist. Voraussetzung ist, dass die energetische Mindest-Wärmedämmwirkung (U-Wert-Vorgabe) und die technische Projektbeschreibung durch einen Energieeffizienz-Experten nachgewiesen werden. Reine Materialkosten sind meist förderfähig, die eigene Arbeitszeit nicht.

Kostenlos an Fachbetrieb vermitteln

Wir leiten Ihre Anfrage kostenlos an einen Fachbetrieb weiter. Sie verlassen dafür unser Angebot und werden an einen unserer Vermittlungspartner (MyHammer oder Aroundhome) weitergeleitet.

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