Welche Förderprogramme passen zu Ihrer Sanierung?
Beantworten Sie vier kurze Fragen zu Ihrer geplanten Maßnahme — wir zeigen Ihnen eine unverbindliche Orientierung über passende öffentliche Förderprogramme: KfW 261 / 458, BAFA BEG-EM, §35a EStG, Energieberatung und regionale Landesförderbank.
Förder- und Zuschuss-Finder
Beantworten Sie vier kurze Fragen zu Ihrer geplanten Maßnahme. Wir zeigen Ihnen dann eine unverbindliche Orientierung, welche öffentlichen Förderprogramme (KfW, BAFA, §35a EStG, regional) in Frage kommen könnten.
Warum ein Förder-Finder?
Welche Förderprogramme für Ihre Kellersanierung in Frage kommen, hängt von mehreren Faktoren ab: Ist die Maßnahme Teil einer energetischen Sanierung (Perimeterdämmung / Kellerdeckendämmung)? Nutzen Sie das Gebäude selbst oder vermieten Sie? In welchem Bundesland steht es? Eine reine Kellerabdichtung oder Feuchtesanierung ist nach den Bundes-Programmen (KfW BEG, BAFA BEG-EM) meist nicht direkt förderfähig — Förderung greift i.d.R. erst, wenn die Maßnahme Teil einer energetischen Sanierung ist.
Der Förder-Finder ersetzt keine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater und keine Steuerberatung, liefert aber eine fundierte Erst-Orientierung über die typischen Förderpfade — kostenlos und in unter einer Minute.
Hinweis zur Förderfähigkeit
Die wichtigsten Förderpfade im Überblick
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Der KfW 261 Wohngebäude-Kredit ist der zentrale zinsgünstige Kredit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Förderfähige Bauteil-Maßnahmen sind u.a. Perimeterdämmung und Kellerdeckendämmung (Bauteil-Maßnahmen nach BEG WG). Antragstellung vor Vorhabensbeginn über die Hausbank, Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten erforderlich.
KfW 458 — Ergänzungskredit
Der KfW 458 Ergänzungskredit erweitert den 261er Kreditrahmen für zusätzliche energetische Einzelmaßnahmen am Wohngebäude. Er ist in der Regel nur in Kombination mit einem BEG-WG-Hauptantrag förderfähig — nicht als alleinige Förderung.
BAFA BEG-EM — Einzelmaßnahmen
Das BAFA BEG Einzelmaßnahmen-Programm (BEG-EM) ist ein Direktzuschuss für einzelne energetische Bauteil-Maßnahmen (Perimeterdämmung, Kellerdeckendämmung, weitere Bauteile). Pflicht: Fachplanung und Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experten, Antrag vor Vorhabensbeginn.
§35a EStG — Steuerermäßigung
Die Steuerermäßigung nach §35a EStG gewährt 20 % Steuerermäßigung über 3 Jahre für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum. Voraussetzung: Mindestaufwand 20.000 € über mehrere Jahre, fachliche Bestätigung, Verwendung in der Einkommensteuererklärung. Bei Vermietung greift §35a nicht direkt — stattdessen sind die Energiekosten als Werbungskosten absetzbar.
Energieberatung — erste Anlaufstelle
Eine geförderte Vor-Ort-Energieberatung (BAFA oder Verbraucherzentrale) klärt die sinnvollen Maßnahmen-Kombinationen und gibt eine fundierte Förder-Einschätzung. Sie ist die universelle Anlaufstelle — und in den meisten Fällen Voraussetzung dafür, dass KfW- oder BAFA-Anträge fachlich sauber bewilligt werden.
Regionale Landesförderbank
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesförderbank (LFA Bayern, L-Bank BW, NRW.BANK, IBB Berlin, IFB Hamburg, NBank Niedersachsen, WIBank Hessen, ISB Rheinland-Pfalz u.a.) mit zum Teil ergänzenden Programmen für energetische Sanierung. Programme und Konditionen variieren je Bundesland.
Häufig gestellte Fragen
Kostenlos an Fachbetrieb vermitteln
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