Mietminderungs-Rechner: Mietminderung bei feuchtem Keller & Schimmel

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Mietminderung — gestützt auf eine kuratierte Urteils-Tabelle mit Bezug zur einschlägigen Rechtsprechung (BGH, LG, AG).

Mietminderungs-Rechner

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Mietminderung bei Feuchtigkeit oder Schimmel in der Wohnung — gestützt auf eine kuratierte Urteils-Tabelle (§ 536 BGB).

800
100 €10.000 €

Die Mietminderung ist rechtlich auf die Bruttowarmmiete (Warmmiete, inkl. Nebenkosten) zu berechnen, nicht auf die Kaltmiete (BGH NJW 2005, 1713).

Art und Schwere des Mangels

Ihre voraussichtliche Mietminderung

Feuchter Keller (Abstellraum) · Rechtsprechung: AG Berlin-Mitte

Minderungsquote

5 – 10 %

Spanne nach § 536 BGB und zitierter Rechtsprechung

Mietminderung pro Monat

40 – 80 €

Mietminderung pro Jahr

480 – 960 €

Wichtig: Die tatsächliche Höhe der Mietminderung richtet sich nach § 536 BGB und ist stets einzelfall-abhängig. Die hier genannten Spannen basieren auf einer kuratierten Auswahl einschlägiger Urteile (BGH, LG, AG) und stellen eine erste Orientierung dar — keine Rechtsberatung.

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So nutzen Sie den Mietminderungs-Rechner

  1. Bruttowarmmiete eingeben: Tragen Sie Ihre monatliche Bruttowarmmiete (inkl. Nebenkosten) ein — die Mietminderung wird rechtlich von der Warmmiete berechnet (BGH NJW 2005, 1713), nicht von der Kaltmiete. Der Schieberegler reicht von 100 EUR bis 10.000 EUR.
  2. Mangel-Stufe wählen: Wählen Sie die Art und Schwere des Mangels — von "feuchter Keller (Abstellraum)" bis "Wohnung unbewohnbar". Hinter jeder Stufe steht die zitierte Rechtsprechung.
  3. Ergebnis ablesen: Der Rechner zeigt die Minderungsquote als Spanne (Min – Max in %), den monatlichen Minderungsbetrag sowie die jährliche Ersparnis.

Mietminderungstabelle: Quoten nach Mangel-Art

Mangel-Art Minderung Rechtsprechung
Feuchter Keller (Abstellraum) 5 – 10 % AG Berlin-Mitte
Feuchte Wände im Wohnbereich 10 – 20 % LG Berlin
Schimmel im Schlafzimmer 15 – 20 % AG Hamburg
Schimmel in mehreren Räumen 20 – 30 % LG Hannover
Großflächiger Schimmel + Gesundheitsgefahr 50 – 80 % AG Köln
Wohnung unbewohnbar 100 % BGH

Quellen: einschlägige Urteile aus der Rechtsprechung (BGH, LG, AG). Stand: 2026.

Wichtige Hinweise zur Mietminderung

  • Mangel anzeigen (§ 536c BGB): Zeigen Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich schriftlich an. Andernfalls riskieren Sie Ihren Minderungsanspruch.
  • Beweislast: Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Messprotokollen (Hygrometer) und ggf. einem Sachverständigen-Gutachten.
  • Keine Rechtsberatung: Der Rechner liefert eine erste Orientierung auf Basis veröffentlichter Urteile. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Fachanwalt für Mietrecht.

Häufig gestellte Fragen

Bei einem feuchten, nicht zum Wohnen genutzten Keller (Abstellraum) liegt die anerkannte Minderungsquote je nach Gericht zwischen <strong>5 % und 10 %</strong> der Bruttowarmmiete (AG Berlin-Mitte, LG Berlin). Die Minderung ist nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 2005, 1713) von der Bruttowarmmiete (inkl. Nebenkosten) zu berechnen, nicht von der Kaltmiete. Voraussetzung ist, dass der Mangel vom Vermieter zu vertreten ist und Sie den Mangel rechtzeitig angezeigt haben (§ 536c BGB).
Sichtbarer Schimmel im Schlafzimmer rechtfertigt nach der Rechtsprechung typischerweise eine Minderung von <strong>15 % bis 20 %</strong> der Bruttowarmmiete (AG Hamburg). Je nach Ausdehnung und Gesundheitsbelastung kann die Quote auch höher ausfallen — bei großflächigem Schimmel mit Gesundheitsgefahr sind Quoten zwischen <strong>50 % und 80 %</strong> möglich (AG Köln).
Eine vollständige Mietminderung von <strong>100 %</strong> ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Wohnung insgesamt nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist — etwa bei massivem Schimmelbefall, Rattenbefall oder wenn die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr genutzt werden kann (BGH, AG Potsdam).
Ja. Nach <strong>§ 536c BGB</strong> müssen Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald Sie ihn erkennen. Andernfalls verlieren Sie unter Umständen Ihren Minderungsanspruch, auch wenn der Mangel berechtigt ist. Empfehlung: Anzeige per Einschreiben mit Foto-Beleg und Fristsetzung zur Mängelbeseitigung.
Die Mietminderung gilt ab dem Zeitpunkt, in dem Sie den Mangel <strong>angezeigt</strong> haben — nicht rückwirkend bis zum Mietbeginn. Bei verdeckten Mängeln, die Sie erst später entdecken, kann die Minderung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung greifen. Wichtig: Im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für Mietrecht konsultieren.
Die Höhe der Mietminderung hängt nicht nur von der Sichtbarkeit, sondern auch von der <strong>Ursache</strong> ab. Ein durch Baumängel verursachter Schimmel (Vertreten-müssen des Vermieters) berechtigt in der Regel zu einer höheren Minderung als ein durch falsches Lüftungsverhalten entstandener Mangel (Eigenverschulden des Mieters). Die Rechtsprechung (u.a. BGH VIII ZR 67/18) stellt hier hohe Anforderungen an die Beweislast des Vermieters.

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