Mietminderungs-Rechner: Mietminderung bei feuchtem Keller & Schimmel
Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Mietminderung — gestützt auf eine kuratierte Urteils-Tabelle mit Bezug zur einschlägigen Rechtsprechung (BGH, LG, AG).
Mietminderungs-Rechner
Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Mietminderung bei Feuchtigkeit oder Schimmel in der Wohnung — gestützt auf eine kuratierte Urteils-Tabelle (§ 536 BGB).
Die Mietminderung ist rechtlich auf die Bruttowarmmiete (Warmmiete, inkl. Nebenkosten) zu berechnen, nicht auf die Kaltmiete (BGH NJW 2005, 1713).
Ihre voraussichtliche Mietminderung
Feuchter Keller (Abstellraum) · Rechtsprechung: AG Berlin-Mitte
Minderungsquote
5 – 10 %
Spanne nach § 536 BGB und zitierter Rechtsprechung
Mietminderung pro Monat
40 – 80 €
Mietminderung pro Jahr
480 – 960 €
Wichtig: Die tatsächliche Höhe der Mietminderung richtet sich nach § 536 BGB und ist stets einzelfall-abhängig. Die hier genannten Spannen basieren auf einer kuratierten Auswahl einschlägiger Urteile (BGH, LG, AG) und stellen eine erste Orientierung dar — keine Rechtsberatung.
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So nutzen Sie den Mietminderungs-Rechner
- Bruttowarmmiete eingeben: Tragen Sie Ihre monatliche Bruttowarmmiete (inkl. Nebenkosten) ein — die Mietminderung wird rechtlich von der Warmmiete berechnet (BGH NJW 2005, 1713), nicht von der Kaltmiete. Der Schieberegler reicht von 100 EUR bis 10.000 EUR.
- Mangel-Stufe wählen: Wählen Sie die Art und Schwere des Mangels — von "feuchter Keller (Abstellraum)" bis "Wohnung unbewohnbar". Hinter jeder Stufe steht die zitierte Rechtsprechung.
- Ergebnis ablesen: Der Rechner zeigt die Minderungsquote als Spanne (Min – Max in %), den monatlichen Minderungsbetrag sowie die jährliche Ersparnis.
Mietminderungstabelle: Quoten nach Mangel-Art
| Mangel-Art | Minderung | Rechtsprechung |
|---|---|---|
| Feuchter Keller (Abstellraum) | 5 – 10 % | AG Berlin-Mitte |
| Feuchte Wände im Wohnbereich | 10 – 20 % | LG Berlin |
| Schimmel im Schlafzimmer | 15 – 20 % | AG Hamburg |
| Schimmel in mehreren Räumen | 20 – 30 % | LG Hannover |
| Großflächiger Schimmel + Gesundheitsgefahr | 50 – 80 % | AG Köln |
| Wohnung unbewohnbar | 100 % | BGH |
Quellen: einschlägige Urteile aus der Rechtsprechung (BGH, LG, AG). Stand: 2026.
Wichtige Hinweise zur Mietminderung
- Mangel anzeigen (§ 536c BGB): Zeigen Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich schriftlich an. Andernfalls riskieren Sie Ihren Minderungsanspruch.
- Beweislast: Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Messprotokollen (Hygrometer) und ggf. einem Sachverständigen-Gutachten.
- Keine Rechtsberatung: Der Rechner liefert eine erste Orientierung auf Basis veröffentlichter Urteile. Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Fachanwalt für Mietrecht.
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