Heizungsförderung: Anträge für den Austausch ab 2. November wieder möglich
Für den Austausch einer Heizung können ab dem 2. November wieder Förderanträge eingereicht werden. Die neue Förderung setzt die zuvor unterbrochene Antragstellung fort.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2. November ist die Einreichung von Förderanträgen für den Heizungstausch wieder möglich.
- Die Förderung betrifft den Austausch einer Heizung.
- Bis zum 2. November war die Antragstellung ausgesetzt.
Einordnung
Für Hausbesitzer mit feuchtem Keller ist diese Meldung nur indirekt relevant, da sie sich auf den Heizungstausch und nicht auf Feuchteschäden bezieht. Wer zugleich eine neue Heizung fördern lassen möchte, kann den Antragsstart am 2. November berücksichtigen.
Was das für Sie heisst
Direkt anwendbar
Hausbesitzer können ab dem 2. November für einen geplanten Heizungstausch wieder Förderanträge einreichen.
Wer davon profitiert: Hausbesitzer, die ihren Heizungstausch fördern lassen und dafür einen Antrag stellen möchten.
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