Steuerbonus bei Sanierung: Miterben können viel verlieren
Bei einer energetischen Sanierung der selbst genutzten Wohnung können bis zu 40.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Wer in einem geerbten Haus mit Miterben lebt, kann den Großteil dieser Begünstigung verlieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Für energetische Sanierungen einer selbst genutzten Wohnung können bis zu 40.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
- In einem geerbten Haus, das weiterhin mit Miterben geteilt wird, kann ein großer Teil dieser steuerlichen Begünstigung entfallen.
- Das Finanzgericht Münster gab dem Finanzamt in dem zugrunde liegenden Fall recht.
Einordnung
Der Fall betrifft die steuerliche Behandlung energetischer Sanierungen bei unterschiedlichen Eigentums- und Nutzungssituationen. Besonders relevant ist er für Bewohner eines geerbten Hauses, das sie gemeinsam mit Miterben bewohnen. Das Finanzgericht Münster bestätigte die Entscheidung des Finanzamts.
Was das für Sie heisst
Direkt anwendbar
Hausbesitzer können erkennen, dass bei einer energetischen Sanierung eine steuerliche Begünstigung möglich ist, Eigentums- und Nutzungssituation aber den Anspruch einschränken können.
Wer davon profitiert: Hausbesitzer profitieren von der steuerlichen Begünstigung energetischer Sanierungen ihrer selbst genutzten Wohnung; Miterben müssen mit möglichen Einschränkungen rechnen.
Mit den kostenlosen Rechnern und Diagnose-Hilfen der Seite lassen sich Sanierungskosten und Fördermöglichkeiten prüfen; eine steuerliche Beratung gehört nicht zum Angebot.
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