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Verfassungsklage zu Heizungsgesetz-Beratungszeit abgelehnt

Verfassungsklage zu Heizungsgesetz-Beratungszeit abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage abgelehnt, die sich gegen die Beratungszeit des Heizungsgesetzes im Bundestag richtete.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verfassungsklage war erfolglos - das Gericht sah keine Verletzung von Grundrechten
  • Die Beratungszeit des Heizungsgesetzes wurde als verfassungskonform eingestuft
  • Damit bleibt das umstrittene Gesetz in seiner ursprünglichen Form bestehen

Einordnung

Das Heizungsgesetz war im Bundestag in einem beschleunigten Verfahren verabschiedet worden. Kritiker hatten moniert, die Beratungszeit sei zu kurz gewesen, um eine ausreichende demokratische Debatte zu ermöglichen. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Rechtmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens bestätigt.

Eigenständige Zusammenfassung. Zur Originalquelle .