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Abnahmeprotokoll-Generator nach § 640 BGB

Erstellen Sie in wenigen Minuten ein vollständiges, druckbares Abnahmeprotokoll nach § 640 BGB – kostenlos, ohne Registrierung, direkt im Browser. Mit fiktive-Abnahme-Warnung (§ 640 Abs. 2 BGB) und Vertragsstrafe-Vorbehalt-Hinweis (§ 341 Abs. 3 BGB).

Abnahmeprotokoll zusammenstellen

Füllen Sie die untenstehenden Felder aus. Das Protokoll wird live aktualisiert. Über „Als PDF speichern / drucken" öffnen Sie den Druckdialog – die Unterschriften erfolgen handschriftlich auf dem Ausdruck.

Vertragsart
Anwesende
Abnahme-Entscheidung
Mängelliste (Zeilen mit Beschreibung / Ort-Gewerk / Frist zur Nacherfüllung)
Hinweis: Einige Pflichtfelder fehlen noch. Das Protokoll unten wird trotzdem live gerendert – füllen Sie die markierten Felder aus, bevor Sie drucken.
  • bauvorhaben: Bauvorhaben / Objekt ist erforderlich
  • vertrag.ag_name: Auftraggeber (AG) Name ist erforderlich
  • vertrag.an_name: Auftragnehmer (AN) Name ist erforderlich
  • vertrag.ag_adresse: Too small: expected string to have >=1 characters
  • vertrag.an_adresse: Too small: expected string to have >=1 characters
  • vertrag.vertragsdatum: Vertragsdatum ist erforderlich

Protokoll-Vorschau

Druck-Vorschau. Beim Druck werden Formular und Seitenchrome ausgeblendet – nur das Protokoll wird gedruckt.

Abnahmeprotokoll

Bauvorhaben / Objekt

[Bauvorhaben noch nicht ausgefüllt]

Vertragsparteien

VertragsartBGB-Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB, insb. § 640 BGB)
Vertragsnummer–
Vertragsdatum–
Auftraggeber (AG)[AG-Name fehlt]
[AG-Adresse fehlt]
Auftragnehmer (AN)[AN-Name fehlt]
[AN-Adresse fehlt]

Abnahmetermin

Abnahmedatum2026-10-19
Abnahmeort[Abnahmeort fehlt]
Anwesende–

Abnahme – ohne Vorbehalt

Die Vertragsparteien erklären hiermit übereinstimmend die Abnahme des vertraglich geschuldeten Werks (§ 640 Abs. 1 BGB). Die Abnahme erfolgt uneingeschränkt und ohne Vorbehalt. Mit der Abnahme geht die Beweislast für Mängel auf den Auftraggeber über, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt zu laufen (§ 634a Abs. 2 BGB).

Unterschriften

Bitte nach dem Ausdrucken handschriftlich unterzeichnen.

Auftraggeber (AG)_____________________________
Auftragnehmer (AN)_____________________________

Keine Rechtsberatung

Dieses Tool erzeugt ein strukturelles Abnahmeprotokoll nach § 640 BGB. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Bei wesentlichen Mängeln, Architektenhaftung, Bauhandwerkerpfandrecht oder Insolvenz des Auftragnehmers konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die zitierten Gesetzesstellen sind amtliche Texte (BGB) – sourced verbatim from gesetze-im-internet.de.

Häufig gestellte Fragen

Die Abnahme ist die rechtsgeschäftliche Erklärung des AG, dass das Werk vertragsgemäß hergestellt ist (§ 640 Abs. 1 BGB). Die Inbetriebnahme ist die tatsächliche Nutzung. Eine Inbetriebnahme ist nicht automatisch eine Abnahme – die Abnahme muss ausdrücklich erklärt oder protokolliert werden, sonst droht die fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB.
Wenn Sie als Auftraggeber eine Vertragsstrafe wegen Terminüberschreitung geltend machen wollen, müssen Sie sich diesen Anspruch bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten – sonst ist er nach § 341 Abs. 3 BGB verloren, auch wenn Sie das Werk annehmen. Der Generator schlägt diesen Vorbehalt deshalb als Standard-Formulierung im Vorbehaltsblock vor.
Wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer nach Beendigung der Arbeiten gesetzten angemessenen Frist ausdrücklich verweigert, gilt die Abnahme als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB). Das Protokoll blendet diese Warnung deshalb immer sichtbar ein.
Nein. Die Abnahme ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und nach Ablauf der angemessenen Frist nach § 640 Abs. 2 BGB unwiderruflich. Deshalb ist die sorgfältige Protokollierung so wichtig.
Ja. Bei VOB/B-Verträgen wird zusätzlich § 12 VOB/B einschlägig. Die §§ 640 ff. BGB gelten für Bauverträge seit 01.01.2018 grundsätzlich auch im VOB/B-Bereich als Mindeststandard (Bauvertragsrecht-Reform 2017). Der Generator berücksichtigt das Vertragsart-Feld und blendet den passenden Wortlaut ein.
Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Ein Bausachverständiger erkennt verdeckte Mängel, die ein Laie übersieht. Die Kosten trägt in der Regel der AG; sie sind im Streitfall Teil der Mängelbeseitigungskosten (§ 635 BGB).
Dieser Generator erzeugt bewusst ein printables Protokoll mit Leerzeilen für handschriftliche Unterschriften. Eine digitale Signatur ist rechtlich nur dann wirksam, wenn sie eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) nach eIDAS ist – das ist deutlich aufwendiger als ein Ausdruck + Unterschrift. Für die meisten Bauvorhaben ist die handschriftliche Unterzeichnung des Ausdrucks der pragmatische Standard.
Nein. Das Protokoll ist ein zivilrechtliches Beweismittel im Streitfall – es ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten (Architektenhaftung, Bauhandwerkerpfandrecht, Insolvenz des AN) sollten Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren.

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Weitere Vorlagen & Musterbriefe

Neben dem Abnahmeprotokoll finden Sie auf unserer Vorlagen-Übersicht auch druckbare Generatoren für Mietminderung (§ 536 BGB) und Sanierungskosten.