Förderung der Kellersanierung in Baden-Württemberg
Anlaufstelle für Landesprogramme ist die L-Bank. Diese Übersicht ist unverbindlich und nennt nur Programme, die wir in der Förderdatenbank des Bundes gefunden haben (Stand Oktober 2026).
Landesprogramme in Baden-Württemberg
Kombi-Darlehen Wohnen (mit Klimaprämie)
Art: Darlehen + Zuschuss
Für wen: Selbstnutzende natürliche Personen; Immobilie mit höchstens drei Wohneinheiten.
Ergänzt eine Förderung aus L-Bank-, KfW- oder BAFA-Programmen bei Bau, Kauf oder energetischer Sanierung einer Wohnimmobilie und schließt Finanzierungslücken. Für Sanierungen zum Effizienzhaus 55 oder 40 mit BEG-Förderung gibt es zusätzlich die Klimaprämie als Tilgungszuschuss. Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen.
Was Bund und Land unterscheidet
Reine Abdichtung gegen Feuchtigkeit ist bei den Bundesprogrammen meist nicht förderfähig; gefördert werden energetische Maßnahmen wie Perimeter- oder Kellerdeckendämmung. Landesprogramme sind überwiegend Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung, oft mit Einkommensgrenzen. Welche Variante für Ihr Vorhaben passt, zeigt der Förder-Finder.
So gehen Sie vor
- Maßnahme und Kosten festlegen, zum Beispiel mit dem Sanierungskosten-Rechner.
- Programm bei der L-Bank und in der Förderdatenbank des Bundes prüfen.
- Antrag stellen, bevor Sie Aufträge vergeben oder beginnen.
Häufige Fragen
Wird eine reine Kellerabdichtung in Baden-Württemberg gefördert?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?
Unverbindliche Orientierung, keine Förderzusage und keine Rechts- oder Steuerberatung. Konditionen ändern sich; maßgeblich sind die Richtlinie und die Auskunft der Förderbank.
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