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Förderung der Kellersanierung in Berlin

Anlaufstelle für Landesprogramme ist die Investitionsbank Berlin (IBB). Diese Übersicht ist unverbindlich und nennt nur Programme, die wir in der Förderdatenbank des Bundes gefunden haben (Stand Oktober 2026).

Landesprogramme in Berlin

IBB Energetische Gebäudesanierung

Art: Darlehen + Zuschuss

Für wen: Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter und Investoren, nicht selbstnutzende Eigentümer. Das Produktblatt in der Förderdatenbank ist von 07/2021; den aktuellen Stand erfragen Sie bei der IBB.

Zusätzlich zum KfW-Kredit gewährt die IBB laut Förderdatenbank eine Zinsvergünstigung von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr und einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent je Wohneinheit; Darlehen bis 150.000 Euro je Wohneinheit beim Effizienzhaus-Standard, bis 60.000 Euro bei Einzelmaßnahmen. Antrag vor Vorhabensbeginn bei der IBB.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes

Hinweis: Das einzige in der Förderdatenbank gefundene Berliner Programm richtet sich an Vermieter und Wohnungsunternehmen, nicht an selbstnutzende Eigentümer. Fragen Sie bei der IBB nach aktuellen Angeboten für Eigenheime.

Was Bund und Land unterscheidet

Reine Abdichtung gegen Feuchtigkeit ist bei den Bundesprogrammen meist nicht förderfähig; gefördert werden energetische Maßnahmen wie Perimeter- oder Kellerdeckendämmung. Landesprogramme sind überwiegend Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung, oft mit Einkommensgrenzen. Welche Variante für Ihr Vorhaben passt, zeigt der Förder-Finder.

So gehen Sie vor

  1. Maßnahme und Kosten festlegen, zum Beispiel mit dem Sanierungskosten-Rechner.
  2. Programm bei der Investitionsbank Berlin (IBB) und in der Förderdatenbank des Bundes prüfen.
  3. Antrag stellen, bevor Sie Aufträge vergeben oder beginnen.

Häufige Fragen

Wird eine reine Kellerabdichtung in Berlin gefördert?
In der Regel nein. Bundesprogramme (KfW, BAFA) fördern energetische Maßnahmen wie Perimeter- oder Kellerdeckendämmung, keine reine Abdichtung. Landesprogramme gelten für Modernisierung und Instandsetzung allgemein und haben eigene Bedingungen. Prüfen Sie Ihr Vorhaben vor Auftragsvergabe bei der Investitionsbank Berlin (IBB). Eine erste Orientierung gibt der Förder-Finder.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Bei den Programmen, die wir geprüft haben, vor Beginn des Vorhabens. Wer Aufträge erteilt oder anfängt zu bauen, bevor der Antrag gestellt ist, riskiert den Förderanspruch. Fragen Sie im Zweifel vorab bei der Förderbank nach.
Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?
Das hängt vom Programm ab. Manche Landesprogramme setzen eine Bundesförderung voraus oder ergänzen sie, andere schließen eine Kombination aus. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist nicht mit geförderten Darlehen oder Zuschüssen für dieselbe Maßnahme kombinierbar. Klären Sie die Kombination vor dem Antrag schriftlich.

Unverbindliche Orientierung, keine Förderzusage und keine Rechts- oder Steuerberatung. Konditionen ändern sich; maßgeblich sind die Richtlinie und die Auskunft der Förderbank.

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Wir leiten Ihre Anfrage kostenlos an einen Fachbetrieb weiter. Sie verlassen dafür unser Angebot und werden an unseren Vermittlungspartner MyHammer weitergeleitet.

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