Förderung der Kellersanierung in Rheinland-Pfalz
Anlaufstelle für Landesprogramme ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Diese Übersicht ist unverbindlich und nennt nur Programme, die wir in der Förderdatenbank des Bundes gefunden haben (Stand Oktober 2026).
Landesprogramme in Rheinland-Pfalz
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum
Art: Darlehen
Für wen: Selbstnutzende Eigentümer, Einkommensgrenze des Landeswohnraumförderungsgesetzes plus 60 Prozent.
Modernisierung einer bestehenden selbst genutzten Wohnung, die den Gebrauchswert erhöht, die Wohnverhältnisse verbessert oder Energie oder Wasser spart. Das Land verbilligt den Zins um einen Prozentpunkt, höchstens bis 0 Prozent. Das Gesamteinkommen darf die Grenzen des Landeswohnraumförderungsgesetzes um höchstens 60 Prozent übersteigen.
ISB-Darlehen Wohneigentum Universell
Art: Darlehen
Für wen: Privatpersonen, ohne Einkommens- und Wohnflächengrenze.
Neubau, Ankauf oder Modernisierung einer Bestandsimmobilie als Privatperson, ohne Einkommens- und Wohnflächengrenzen. Darlehen von 25.000 bis 100.000 Euro, Eigenkapital mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten; Zweit- und Ferienwohnungen sind ausgeschlossen.
Was Bund und Land unterscheidet
Reine Abdichtung gegen Feuchtigkeit ist bei den Bundesprogrammen meist nicht förderfähig; gefördert werden energetische Maßnahmen wie Perimeter- oder Kellerdeckendämmung. Landesprogramme sind überwiegend Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung, oft mit Einkommensgrenzen. Welche Variante für Ihr Vorhaben passt, zeigt der Förder-Finder.
So gehen Sie vor
- Maßnahme und Kosten festlegen, zum Beispiel mit dem Sanierungskosten-Rechner.
- Programm bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und in der Förderdatenbank des Bundes prüfen.
- Antrag stellen, bevor Sie Aufträge vergeben oder beginnen.
Häufige Fragen
Wird eine reine Kellerabdichtung in Rheinland-Pfalz gefördert?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?
Unverbindliche Orientierung, keine Förderzusage und keine Rechts- oder Steuerberatung. Konditionen ändern sich; maßgeblich sind die Richtlinie und die Auskunft der Förderbank.
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