Förderung der Kellersanierung in Nordrhein-Westfalen
Anlaufstelle für Landesprogramme ist die NRW.BANK. Diese Übersicht ist unverbindlich und nennt nur Programme, die wir in der Förderdatenbank des Bundes gefunden haben (Stand Oktober 2026).
Landesprogramme in Nordrhein-Westfalen
Öffentliche Wohnraumförderung – Modernisierung
Art: Darlehen
Für wen: Eigenheime, selbst genutzte Eigentumswohnungen und Mietwohnraum.
Modernisierung in und an Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern sowie an Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen samt Grundstück, als Darlehen. Die Wohnraumförderung ist mit Bindungen und Einkommensgrenzen verknüpft; lesen Sie die Bedingungen der Richtlinie.
Was Bund und Land unterscheidet
Reine Abdichtung gegen Feuchtigkeit ist bei den Bundesprogrammen meist nicht förderfähig; gefördert werden energetische Maßnahmen wie Perimeter- oder Kellerdeckendämmung. Landesprogramme sind überwiegend Darlehen für Modernisierung und Instandsetzung, oft mit Einkommensgrenzen. Welche Variante für Ihr Vorhaben passt, zeigt der Förder-Finder.
So gehen Sie vor
- Maßnahme und Kosten festlegen, zum Beispiel mit dem Sanierungskosten-Rechner.
- Programm bei der NRW.BANK und in der Förderdatenbank des Bundes prüfen.
- Antrag stellen, bevor Sie Aufträge vergeben oder beginnen.
Häufige Fragen
Wird eine reine Kellerabdichtung in Nordrhein-Westfalen gefördert?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?
Unverbindliche Orientierung, keine Förderzusage und keine Rechts- oder Steuerberatung. Konditionen ändern sich; maßgeblich sind die Richtlinie und die Auskunft der Förderbank.
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